Hygieneregeln TSG Harsewinkel
Das Land NRW hat ab dem 03.04.2022 eine neue Corona-Schutzverordnung, die bis zum 30.4.2022 gilt. Damit ergeben sich Änderungen für die Durchführung von Sport.
- Mit dieser Neufassung der CoronaSchVO werden zahlreiche verbindliche Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen in Folge der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) abgeschafft.
- Sowohl die 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.
- Somit unterliegt der Sportbetrieb erstmals seit 2 Jahren weitestgehend keinerlei Einschränkungen mehr.
- Hier der Link zur derzeit gültigen Coronaschutzverordnung: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/220401_coronaschvo_ab_03.04.2022.pdf
Da die 7-Tages – Inzidenz in Harsewinkel, im Kreis Gütersloh und in ganz NRW nach wie vor sehr hoch ist, wollen wir als Sportlerinnen und Sportler dafür sorgen, dass sich möglichst wenig Menschen infizieren.
- Wir appellieren an die Eigenverantwortlichkeit von Zuschauern und Aktiven, sich und andere möglichst keinen Infektionsgefahren auszusetzen.
- Bitte setzen Sie in der Halle Masken auf und halten Sie Abstand.
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