neue Satzung der TSG

Wichtige Änderungen durch die neue Satzung!

Im Rahmen einer Klausurtagung haben sich die Präsidiumsmitglieder und die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle mit der Aktualisierung der Satzung beschäftigt. Wir konnten dafür Herrn Fischer vom Landessportbund NRW als Berater gewinnen, der uns die Regelungen erläuterte und so zu einem schnellen Ergebnis beigetragen hat.

Geplant war von uns, die bestehende Satzung nur in einigen Punkten anzupassen. Im Laufe der Klausurtagung wurde uns aber immer klarer, dass es eigentlich auf eine Neufassung der Satzung hinausläuft, was wir dann auch konsequent weiter verfolgt haben.

Neben der Satzung haben wir auch die Vereinsordnungen modernisiert. Besonders wichtig ist hierbei die Beitragsordnung, in der wir den Familienbeitrag neu definiert haben. Kurz gesagt, kann jedes Kind, für das noch Kindergeld bezogen wird, unabhängig vom Alter in den Familienbeitrag einbezogen werden. Die Entwürfe der Satzung und der Ordnungen können auf der Homepage und während der Öffnungszeiten auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Auf besonderen Wunsch schicken wir die Unterlagen auch zu.

Im Folgenden möchte ich auf einige wesentliche Änderungen in der Satzung näher eingehen. Im Rahmen der Jahreshauptversammlung stehen wir aber selbstverständlich auch für Fragen zu allen anderen Punkten der Satzung zur Verfügung.

 

Im § 1 haben wir den Vereinsnamen dem allgemeinen Sprachgebrauch angepasst. Statt Turn- und Sportgemeinschaft von 1925 e. V. Harsewinkel soll der Verein Turn- und Sportgemeinschaft Harsewinkel von 1925 e. V. heißen.

Im § 5 gibt es als neue Mitgliedsform die außerordentlichen Mitglieder. Hierunter versteht man juristische Personen, die nun auch Mitglied werden können. Für Angebote im Bereich der betrieblichen Gesundheitsvorsorge kann es sinnvoll sein, Unternehmen als juristische Person aufzunehmen.

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist in § 7 geregelt. Der Austritt kann nun zum Ende eines Halbjahres (30.06.; 31.12.) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen erklärt werden (alte Regelung: 15.5. bzw. 15.11. zum Halbjahr).

Die Regelungen zum Vereinsausschluss sind in § 8 neu geregelt. Wichtige Änderung ist der Wegfall des Rechtsausschusses, der in den vergangen Jahren nie tätig werden musste. Anstelle des Rechtsausschusses ist jetzt zwingend erforderlich, dass das betroffene Mitglied anzuhören ist. Der Weg zu den ordentlichen Gerichten ist selbstverständlich weiterhin möglich.

Die Vereinsorgane regelt § 11. Hier wird der Lenkungsausschuss Sport in erweitertes Präsidium umbenannt und der Rechtsausschuss nicht mehr genannt.

§ 12 regelt die Zusammensetzung des geschäftsführenden Präsidiums. In der alten Satzung betrug die Mindestanzahl der Vizepräsidenten drei. Die neue Satzung schreibt mindestens zwei Vizepräsidenten vor. Nicht mehr automatisches Mitglied des Präsidiums ist der Jugendwart. Wir haben seit einigen Jahren Probleme, dieses Amt zu besetzen. Wir erhoffen uns durch die Neuregelung, dass wir eventuelle Kandidaten für den Jugendwart leichter finden können, da sie nicht gleich auch noch zum Präsidium gehören.

Die alte Satzung forderte mindestens 5 Präsidiumsmitglieder. Sollte diese Zahl nicht erreicht werden, besteht die Gefahr, dass der Verein nicht mehr handlungsfähig ist, da Beschlüsse des Präsidiums nicht satzungskonform getroffen werden. Diese Gefahr wird durch die neue Mindestanzahl von 3 Mitgliedern deutlich verringert.

In § 16 wird das erweiterte Präsidium beschrieben und folgerichtig hier der Jugendwart neu hinzugefügt.

Eine weitere wichtige Änderung haben wir bei der Einladung zur Mitgliederversammlung vorgesehen. Aktuell ist es so, dass jedes Mitglied zur Mitgliederversammlung (und zu den Abteilungsversammlungen) schriftlich eingeladen werden muss. § 18 Abs. 3 der neuen Satzung regelt nun, dass die Mitgliederversammlung über die Homepage des Vereins (www.tsg-harsewinkel.de) und durch Aushang am Vereinsheim unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen unter Angabe der Tagesordnung einberufen wird. Durch diese Art der Einladung wird sowohl viel Geld als auch Arbeit in der Geschäftsstelle eingespart.

Natürlich werden wir auf die Mitgliederversammlung auch mit anderen Kommunikationswegen (z. B. Emails, Zeitungen, Aushängen in Sporthallen) hinweisen. In der Satzung wollen wir uns aber nur auf die Homepage und das Vereinsheim festlegen.

Karl-Heinz Schröder

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