Ausbildungs- u. Studentenausweise bitte einreichen

Alle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr erreicht haben bzw. erreichen werden, werden gebeten eine Bescheinigung einzureichen aus der hervorgeht, dass sie sich noch in der Ausbildung, Schule oder im Studium befinden. Bei Nichteinreichen wird der ermäßigte Beitrag aufgehoben.

Bitte grundsätzlich daran denken, dass der ermäßigte Beitrag lt. Beitragsordnung nur gilt, wenn die Bescheinigung der Geschäftsstelle vorgelegt wird. Die Bescheinigung darf auch als Kopie oder als Scann eingereicht werden.