Einladung zur Jahreshauptversammlung am 18.03.2011

JHV_18.03.2011k
Rückseite der Einladung zur JHV am 18.0.2011

TOP 5

Änderung der Beitragsstruktur //  Anpassung der Beiträge ab 01.07.2011

Der Vorstand unseres Vereins mit mehr als 2.500 Mitgliedern stößt bei der Bewältigung der vielfältigen Verwaltungs- und Organisationsaufgaben  an die Grenzen zumutbarer ehrenamt­licher Belastung der Vorstandsmitglieder.

In mehreren Arbeitskreisen, teilweise unter Moderation des Landessportbundes NRW, wurden neue Modelle erörtert und auf  Umsetzung geprüft. Wir haben uns für ein Modell entschieden, dass eine teilweise Verlagerung von steuer-, versicherungs- und haftungsrechtlich relevanten Tätigkeiten auf bezahlte Mitarbeiter vorsieht, gleichzeitig aber durch die Bildung von sachbezogenen Ressorts eine bessere Aufgabenzuordnung ermöglicht.

Diese neue Vorstandsstruktur wird ab dem 2.Halbjahr 2010 erprobt und soll weiter ausgebaut werden.

Durch die Mitgliederversammlung 2012 soll eine Satzungsänderung beschlossen werden, die nicht nur sprachlich neue Vorstandsgremien benennt, sondern auch die damit verbundenen praktischen Änderungen deutlich macht.
In der letzten  Jahreshauptversammlung am 26.03.2010 hatten die Mitglieder die auf ein Jahr befristete Erhebung eines Zusatzbeitrages, gestaffelt nach Mitgliedergruppen, beschlossen.

Der Vorstand und verschiedene Arbeitsgruppen der TSG haben sich in den letzten Monaten vorrangig mit der versprochenen Neureglung der Beitragsstruktur befasst. Zahlreiche Modelle wurden erarbeitet und auf praktikable Umsetzung geprüft. Am Ende dieses Auslegungsprozesses stand als Ergebnis fest:

Ø  die auf ein Jahr befristete Umlage wird in der neuen Beitragsstruktur aufgehen

Ø  auf die Erhebung einer separaten Aufnahmegebühr wird verzichtet

Ø  die Beitragsstruktur soll wie bisher auf möglichst wenige Positionen beschränkt bleiben, um die Transparenz zu gewährleisten

Ø  Übernahme der bisherigen Beitragsstruktur mit Anpassung der Beiträge und Schaffung einer neuen Beitragsgruppe „passive Mitglieder“; der im Verhältnis zu den anderen Mitgliedergruppen deutlich verringerte Beitrag soll die Bindung der Vereinsmitglieder an unseren Sportverein deutlich stärken, wenn kein aktiver Sport mehr ausgeübt wird

Ø  der „Familienbeitrag“ wird stärker angehoben als die übrigen Beitragsgruppen, orientiert sich dabei aber am Beitragsgefüge der übrigen Mitgliedergruppen und betont die soziale Komponente durch die unbeschränkte Zuordnung von Kindern zum Familienverbund.

Ø  den Abteilungen wird grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt, abteilungsbezogene Zusatzbeiträge zu erheben, sofern der TSG-Vorstand vorab und die Abteilungsversammlung zustimmen.

Ø  Einzelheiten zum Beitragseinzug einschl. der Abwicklung des Mahnverfahrens regelt die vom Vorstand zu erlassende bzw. zu aktualisierende Beitragsordnung

Ø  eine Veröffentlichung der neuen Beitragsstruktur erfolgt zusätzlich zur Beitragsordnung unter:  http://www.tsg-harsewinkel.de/der-verein/beitrag.html auf der Website der TSG Harsewinkel.

Mitgliedergruppe

Beitrag alt

pro Halbjahr

bis 30.06.11

Umlage alt

pro Halbjahr

bis 30.06.11 

Gesamtbeitrag alt

(einschl. Umlage)

pro Halbjahr

bis 30.06.11

neuer Beitrag

pro Halbjahr

ab 01.7.11 

Kinder/Jugendliche

30,00

5,00

35,00

36,00

Erwachsene

48,00

10,00

58,00

66,00

Familienbeitrag

66,00

15,00

81,00

99,00

passive Mitglieder

--

--

--

20,00