SEPA-Umstellung

SEPA – Segen oder Fluch?                                                                              Stand: 10.01.2014

Waren sie nicht auch genervt in den letzten Wochen und Monaten von den zahlreichen Infos div. Versicherungen, Vereine, Energieversorger und manchmal auch vom Finanzamt?
Immer wieder der gleiche Hinweis auf die Umstellung des bisher national gültigen Lastschrifteinzuges auf das europaweit gültige SEPA-Lastschriftverfahren, ursprünglich gültig ab ab 01. Febr. 2014, durch aktuellen EU-Beschluss aber verschoben auf den 01.08.2014.
Durch die Fristverschiebung werden wir die De-Aktivierung der Online-Anmeldung zu unseren Sportkursen auf den 30.05.2014 verschieben, alle anderen Termine/Arbeitsschritte bleiben unverändert.
Auch wir als Sportverein können uns dieser SEPA-Umstellung nicht entziehen, auch wenn wir heute schon wissen, dass die Überwachung und Umsetzung der damit verbundenen Prozesse wertvolle Ehrenamtsarbeit bindet und auch zusätzliche Kosten entstehen (z.B. für den Versand der gesetzlich erforderlichen Benachrichtigungen und die kostenpflichtigen Updates zu unserer Vereinssoftware).

Zur letzten Jahreshauptversammlung 2013 hatten wir bereits einige grundsätzliche Infos zur SEPA-Umstellung gegeben, jetzt befinden wir uns in der heißen Phase der Umstellung und informieren deshalb unsere Mitglieder nur noch über die bereits erfolgten, aber auch noch anstehenden Schritte:

 

1.

Der Halbjahresbeitrag 1-2014 wurde bereits am 08.01.2014 noch nach den „alten“ Bedingungen eingezogen. Gleiches gilt für die Sportkursbeiträge des 1. Halbjahres, die wir bis spätesten 29.01.2014 einziehen werden.

2.

Der erste SEPA-Einzug mit dem Halbjahresbeitrag 2-2014 wird zum 15.07.2014 und dann jeweils zum 15.1. und 15.7. der darauffolgenden Kalenderjahre erfolgen.

3.

Angepasst haben wir bereits:
- unsere Vereinssoftware
- den Aufnahmeantrag

Neu hinzugekommen sind:
- ein Lastschriftmandat
- Infos für neue Mitglieder im Rahmen der vorgeschriebenen Vorankündigung

 

Die Übernahme der bisherigen Einzugsermächtigungen durch Umwandlung in ein Lastschrift­mandat erfordern keine neuen schriftlichen Erklärungen. Alle Mitglieder im Altbestand bis zum 31.12.2013 erhalten zusätzlich mit der Einladung zur nächsten Jahreshauptversammlung am 21.03.2014 eine personalisierte Vorankündigung zum künftigen SEPA-Lastschrifteinzug.

4.

Ab 01.01.2014 gilt nur noch der neue Aufnahmeantrag in Verbindung mit einem Lastschriftmandat, beide Vordrucke sind eigenhändig zu unterschreiben und der TSG einzureichen, eine Übermittlung per eMail/FAX ist aus Gründen der problemhaften Darlegungs- und Beweislast für ein gültiges Lastschriftmandat nicht akzeptabel.

5.

Bei unseren Sportkursen sind auch die Online-Anmeldungen davon betroffen, die wir zunächst ab 30.05.2014 deaktivieren. Wir arbeiten an einer benutzerfreundlichen Lösung, die unsere Anforderungen und die Erwartungen der Kursteilnehmer vereinbar gestaltet.
Neue Infos dazu können sie mit diesem Link aufrufen:
http://www.tsg-harsewinkel.de/index.php/sportkurse-bei-der-tsg/aktuelles-kursprogramm


Bitte an alle Mitglieder:

Unterstützen sie uns bei dieser organisatorisch anspruchsvollen und gleichzeitig arbeitsintensiven SEPA-Umstellung durch:
- Rücksprache bei abweichenden Daten zu unserer Vorankündigung
- Vermeidung von Rücklastschriften (Widerspruch), suchen sie vorher unbedingt eine Rücksprache mit Frau Doris Westbeld, zuständig in der Geschäftsstelle für die Mitgliederverwaltung und erreichbar ab 17.00 Uhr unter der Telef. Nr. 05247-10714 oder per eMail: hwestbeld@unitybox.de.
- rechtzeitige Infos an Doris Westbeld über Veränderungen in der Bankverbindung oder den persönl. Daten

 

Das SEPA-Team der Geschäftsstelle der TSG Harsewinkel